Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen.

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der MetLogix GmbH, insbesondere für den Verkauf von Waren, die Bereitstellung von Software und Softwarelizenzen sowie für Reparatur-, Wartungs-, Kalibrierungs-, Umrüstungs-, Schulungs- und sonstige Dienstleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn MetLogix ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Angebote und Leistungsumfang

Angebote von MetLogix sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von MetLogix, durch Ausführung der Lieferung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Art und Umfang der Lieferung oder Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Angaben in Katalogen, Datenblättern, Prospekten, technischen Unterlagen und auf der Website dienen der Produktbeschreibung. Sie stellen keine Garantie oder verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie die vereinbarte Funktion der Ware oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten.

 

3. Lieferung und Gefahrübergang

Lieferungen erfolgen ab Lager MetLogix, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verpackung, Versand und Transport erfolgen auf Kosten des Kunden. Die Versandart und das Transportunternehmen werden von MetLogix nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Kunden über. Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von MetLogix nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Dies gilt insbesondere bei Betriebsstörungen, Lieferengpässen, Transportstörungen, behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung trotz rechtzeitiger Bestellung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

 

4. Preise und Zahlung

Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Verpackungs-, Versand-, Transport-, Versicherungs- und Zollkosten. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. MetLogix bleibt berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

 

5. Mängelansprüche

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Ware beziehungsweise, soweit eine Abnahme vereinbart wurde, ab Abnahme. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB. Die beanstandete Ware ist nach vorheriger Abstimmung zunächst frachtfrei an MetLogix zu senden. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, erstattet MetLogix die erforderlichen Versandkosten. Bei einer berechtigten Beanstandung erfolgt nach Wahl von MetLogix eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat MetLogix die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei:

  • normalem Verschleiß
  • unsachgemäßer Bedienung, Verwendung oder Lagerung
  • Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Installationshinweisen
  • Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte
  • Verwendung außerhalb der angegebenen technischen Spezifikationen
  • ungeeigneten oder nicht unterstützten Hard- und Softwareumgebungen
  • Schäden durch äußere Einflüsse

Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

 

6. Umtausch und Rückgabe

Ein Umtausch oder eine Rückgabe mangelfreier Standardware ist innerhalb von acht Kalendertagen nach Lieferung nach vorheriger Abstimmung mit MetLogix möglich. Der Kunde hat bei der Rückgabe den Grund, die Lieferscheinnummer und das Versanddatum anzugeben. Die Ware muss vollständig, unbeschädigt, unbenutzt und möglichst in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen sind insbesondere:

  • kundenspezifisch angefertigte oder konfigurierte Produkte
  • speziell für den Kunden beschaffte Produkte
  • bereits verwendete oder beschädigte Produkte
  • freigeschaltete oder aktivierte Softwarelizenzen
  • bereits erbrachte Dienstleistungen

Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt der Kunde. Gesetzliche Mängelansprüche bleiben von diesen Regelungen unberührt.

 

7. Software und Dienstleistungen

Art und Umfang der Nutzungsrechte an Software ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und ergänzenden Lizenzbedingungen des Softwareherstellers oder Lizenzgebers. Installation, Konfiguration, Integration, Aktualisierung, Schulung, Wartung und Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die angegebenen Systemvoraussetzungen einzuhalten und geeignete Hardware-, Betriebssystem- und Netzwerkbedingungen bereitzustellen. Der Umfang von Reparatur-, Wartungs-, Kalibrierungs-, Umrüstungs-, Aufrüstungs- und Schulungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Eine Kalibrierung dokumentiert die zum Zeitpunkt der Prüfung unter den jeweiligen Prüfbedingungen festgestellten Messwerte. Sie stellt keine Garantie dafür dar, dass ein Gerät dauerhaft innerhalb bestimmter Toleranzen arbeitet. Vor Arbeiten an Geräten, Computern oder Software ist der Kunde für eine vollständige und aktuelle Sicherung seiner Daten, Programme, Einstellungen und Konfigurationen verantwortlich.

 

8. Haftung

MetLogix haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels
  • bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie
  • nach dem Produkthaftungsgesetz
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet MetLogix nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MetLogix. Bei Datenverlust haftet MetLogix nur für den Wiederherstellungsaufwand, der auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

 

9. Eigentumsvorbehalt

MetLogix behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor vollständiger Bezahlung darf die Vorbehaltsware weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat MetLogix unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen oder diese pfänden.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von MetLogix, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von MetLogix ausschließlicher Gerichtsstand. MetLogix ist außerdem berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

 

11. Schlussbestimmungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden, insbesondere Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritts- oder Minderungsbegehren, bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Wird eine englische Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt, dient diese ausschließlich der Verständlichkeit. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

 

Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website abrufbar.

 

Stand: August 2026